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Völkerbundsmandat

Das Völkerbundsmandat für Palästina (arabisch ‏الانتداب البريطاني على فلسطين‎; hebr. ‏המנדט הבריטי על פלשתינה‎) war ein Klasse-A-Mandat des Völkerbundes, das nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg auf der Konferenz von Sanremo 1920 an Großbritannien übertragen wurde. Auf dem Mandatsgebiet entstanden später das heutige Israel und Jordanien, der Gazastreifen und das Westjordanland. 1923 wurde das Emirat Transjordanien abgetrennt, welches 1946 unabhängiges Königreich wurde. Im eigentlichen Sinne erstreckte sich das Mandatsgebiet daher bis 1948 nur noch zwischen Jordan und Mittelmeer (das heutige Israel und die palästinensischen Gebiete).

File:BritishMandatePalestine1920.png

Auftrag des Mandats, das am 24. Juli 1922 ratifiziert wurde, war die Hilfe zur „Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“. Dies unter der Bedingung, „dass nichts getan werden soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina […] beeinträchtigen würde“.

Das Mandat nennt in den Artikeln 4, 6 und 7 konkrete Maßnahmen wie Anerkennung und Zusammenarbeit mit einer jüdischen Vertretung (Jewish Agency), Förderung einer geschlossenen jüdischen Ansiedlung durch Zurverfügungstellung von Staats- und Brachländereien sowie Erleichterungen bei der Einwanderung und dem Erwerb der palästinensischen Staatsbürgerschaft durch Juden. Artikel 13 bis 15 sahen freie Religionsausübung, einen geregelten freien Zugang zu den Heiligen Stätten und die Aufrechterhaltung bestehender kultureller und religiöser Selbstverwaltungen vor.

Artikel 25 erlaubte es Großbritannien, die Mandatsgebiete „zwischen dem Jordan und der endgültig festgelegten Ostgrenze Palästinas“ von der Durchführung von wesentlichen Mandatsbestimmungen, wie denen zur Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte, vorläufig auszunehmen. Damit wurde die Voraussetzung für die 1923 erfolgte Einsetzung des halbautonomen Emirats Transjordanien (des Vorläufers des heutigen Staates Jordanien) durch die Briten geschaffen, so dass der Raum für die Errichtung einer nationalen Heimstätte in Palästina auf das Gebiet westlich des Jordan (Cisjordanien) beschränkt wurde.

Das Mandat dauerte vom Beginn der Zwanzigerjahre bis zur israelischen Unabhängigkeitserklärung am 14. Mai 1948. Der UN-Teilungsplan für Palästina von 1947, welcher die Aufteilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Staat sowie eine internationale Kontrolle über Jerusalem als Corpus separatum vorsah, wurde nicht verwirklicht.

Das 1922 erteilte Mandat stellte in der Zusammenschau die völkerrechtliche Grundlage für die auf dem Mandatsgebiet entstandenen Staaten Israel und Jordanien dar, wenngleich eine vorgesehene Volksabstimmung nach Beendigung der Mandatszeit von Großbritannien nicht durchgeführt wurde, beziehungsweise ohne eine (nach Völkerbundsatzung Art. 22) Selbstregierung herzustellen. Auch ein Staat Palästina würde das Recht zur Nachfolge des Völkerbundsmandats beanspruchen.

 

 

 


Quellen

Bildnachweis

  • By en:User:Aiden, en:User:Ramallite and Zero0000 at en.wikipedia [Public domain], via Wikimedia Commons

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