Die Gemeinden (Comuni, Singular Comune) sind die unterste Ebene der Gebietskörperschaften Italiens. Insgesamt werden 7.904 Gemeinden gezählt.
Mit der Ausnahme von Rom, welches alsHauptstadt Italiens einen Sonderstatus genießt, besteht aus rechtlicher Sicht kein Unterschied zwischen den Gemeinden. Das einschlägige Staatsgesetz 142/1990 und die entsprechenden Regionalgesetze regeln deren Belange auf einheitliche Weise. Unterschiedliche Kommunalverfassungen wie in Deutschland gibt es nicht.
Ähnlich wie in den Regionen und Provinzen, gibt es auch in den Gemeinden drei Hauptorgane:
- den direkt gewählten Gemeinderat (consiglio comunale), mit 12 bis 60 Mitgliedern je nach Einwohnerzahl
- den direkt gewählten Bürgermeister (sindaco)
- den Gemeindeausschuss (giunta comunale), in dem die vom Bürgermeister ernannten Beigeordneten (assessori) sitzen. Jeder Assessor ist mit einem oder mehreren Sachgebieten betraut (z.B. Sicherheit, Umwelt, Tourismus).
Für Gemeinden mit zwischen 30.000 und
100.000 Einwohnern besteht die Möglichkeit, das Gemeindegebiet in Sprengel zu untergliedern, die der Dezentralisierung von kommunalen Funktionen dienen sollen (circoscrizioni di decentramento). Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern besteht diesbezüglich eine Pflicht.
Weitläufige Gemeinden sind auf mehrere Ortsteile verstreut, sogenannte frazioni (deutsch und in Südtirol Fraktionen). So besteht zum Beispiel die Gemeinde Brenner aus einigen Fraktionen, darunter der Hauptort Gossensaß.
Sonderstatus Roms
Die Gemeinden, Provinzen und Regionen Italiens (Stand 2023)
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