LEXAS

Skip Navigation LinksStartseite > Länder nach Kontinenten > Europa > Italien > Administrative Gliederung > Gemeinden

Responsive Ad

Die italienischen Gemeinden

Die Gemeinden (Comuni, Singular Comune) sind die unterste Ebene der Gebietskörperschaften Italiens. Insgesamt werden 7.904 Gemeinden gezählt.

Mit der Ausnahme von Rom, welches alsHauptstadt Italiens einen Sonderstatus genießt, besteht aus rechtlicher Sicht kein Unterschied zwischen den Gemeinden. Das einschlägige Staatsgesetz 142/1990 und die entsprechenden Regionalgesetze regeln deren Belange auf einheitliche Weise. Unterschiedliche Kommunalverfassungen wie in Deutschland gibt es nicht.

Ähnlich wie in den Regionen und Provinzen, gibt es auch in den Gemeinden drei Hauptorgane:

  • den direkt gewählten Gemeinderat (consiglio comunale), mit 12 bis 60 Mitgliedern je nach Einwohnerzahl
  • den direkt gewählten Bürgermeister (sindaco)
  • den Gemeindeausschuss (giunta comunale), in dem die vom Bürgermeister ernannten Beigeordneten (assessori) sitzen. Jeder Assessor ist mit einem oder mehreren Sachgebieten betraut (z.B. Sicherheit, Umwelt, Tourismus).

Für Gemeinden mit zwischen 30.000 und 100.000 Einwohnern besteht die Möglichkeit, das Gemeindegebiet in Sprengel zu untergliedern, die der Dezentralisierung von kommunalen Funktionen dienen sollen (circoscrizioni di decentramento). Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern besteht diesbezüglich eine Pflicht.

Weitläufige Gemeinden sind auf mehrere Ortsteile verstreut, sogenannte frazioni (deutsch und in Südtirol Fraktionen). So besteht zum Beispiel die Gemeinde Brenner aus einigen Fraktionen, darunter der Hauptort Gossensaß.

Sonderstatus Roms 

Die Gemeinden, Provinzen und Regionen Italiens (Stand 2023)

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/4b/Gemeinden_Italien_2023.png/381px-Gemeinden_Italien_2023.png

[ Vergrössern ]

Verfassungsgemäß nimmt Rom als Hauptstadt Italiens einen Sonderstatus ein (Roma Capitale). Dieser ist durch zusätzliche Normen präzisiert worden, die Rom erweiterte Funktionen zubilligen: die Erhaltung der Kulturgüter; die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, mit besonderer Bezugnahme auf das produzierende Gewerbe und den Tourismus; die Stadtentwicklung und die Raumplanung; die Organisation und der Betrieb von städtischen Dienstleistungen, insbesondere öffentliche Verkehrsmittel; der Katastrophenschutz.

Die Bezeichnung des Gemeinderates als "kapitolinische Versammlung" (assemblea capitolina) und der Gemeinderegierung als "kapitolinischer Ausschuss" (giunta capitolina) sollen die Sonderstellung Roms unterstreichen.

Metropolitanstädte

Die Metropolitanstädte (italienisch Città metropolitane) sind eine von der italienischen Verfassung vorgesehene Körperschaft, die gleichzeitig sämtliche Funktionen einer Provinz und zusätzlich einige übergeordnete Gemeindefunktionen übernimmt. Anders als der Wortlaut suggeriert, handelt es sich bei den Metropolitanstädten daher nicht um Städte im eigentlichen Sinne. Die italienischen Metropolitanstädte sind vielmehr die Rechtsnachfolger von ehemaligen italienischen Provinzen, die umbenannt und mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet wurden. Die Metropolitanstädte sind in Gemeinden untergliedert, genauso wie die Provinzen. 


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis