Die Regionen haben jeweils eine eigene direkt gewählte Volksvertretung, den Regionalrat (consiglio regionale), der mit den Landtagen der deutschen Länder vergleichbar ist. Seine Mitglieder werden als Regionalräte (consiglieri regionali) bezeichnet.
Die
Legislative der Region Sizilien wird der autonomen Ausrichtung zufolge Sizilianische Regionalversammlung (Assemblea Regionale Siciliana, kurz A.R.S.) bezeichnet, ihre Mitglieder sind regionale Abgeordnete (deputati regionali). Der Regionalrat wird für fünf Jahre gewählt und hat die Aufgabe, im Rahmen der regionalen Zuständigkeiten Gesetze zu erlassen und die Regionalregierung zu überwachen.
Im Falle Trentino Südtirols wird der Regionalrat ausnahmsweise nicht gewählt. Dieser setzt sich aus den gewählten Provinzräten (der autonomen Ausrichtung zufolge auch Landtage genannt) der Autonomen Provinzen Bozen und Trient zusammen.
Die Regionalregierung wird vom Präsidenten des Regionalausschusses (presidente della giunta regionale) angeführt, der seit 2000 vom Volk direkt gewählt werden kann (es sei denn,
das Statut sieht die Wahl durch den Regionalrat vor). Er ist gleichzeitig Präsident der Region (presidente della regione) und wird inoffiziell auch Gouverneur (governatore) genannt.
Im Aostatal wird der Präsident nicht vom Wahlvolk direkt, sondern vom Regionalrat bestellt. In Trentino-Südtirol gilt ferner das Rotationsprinzip: die Präsidenten der Autonomen Provinzen, auch Landeshauptleute genannt, wechseln sich alle zweieinhalb Jahre an der Spitze der Region ab.
Der Präsident leitet den Regionalausschuss (giunta regionale, etwa: Regionalregierung), in dem die als assessori bezeichneten Regionalminister vertreten sind, die er nach Belieben bestellen und abberufen kann. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, die vom Regionalrat genehmigten Gesetze zu verkünden, die Sitzungen der Regionalregierung einzuberufen und diese zu leiten, und die Region in allen Belangen zu vertreten. Wird dem Präsidenten das Vertrauen entzogen, tritt er zurück oder lebt er ab, so müssen neue Wahlen einberufen werden.
Aufgabe der Regionalregierung als ganzer ist es, die Regionalgesetze durchzuführen, die Sachbereiche regionaler Zuständigkeit zu verwalten, Weisungen an die untergeordneten Regionalbehörden zu erteilen.