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Die Administrative Gliederung Spaniens
Spanien gliedert sich in 17 Autonome Gemeinschaften oder Regionen (Comunidades Autónomas). Diese verfügen nicht über Eigenstaatlichkeit (Spanien ist also kein Bunfdesstaat), aber dennoch über einen Kompetenzumfang, der dem der deutschen Länder vergleichbar ist. Von diesen bestehen sieben (Asturien, Kantabrien, Navarra, La Rioja, Madrid, Murcia, Balearen) nur aus einer Provinz, die übrigen aus mehreren Provinzen. Insgesamt gibt es 50 Provinzen. In den uniprovinzialen Autonomen Gemeinschaften nehmen diese gleichzeitig die der Provinz übertragenen Aufgaben wahr. Daneben existieren noch die zwei Autonomen Städte Ceuta und Melilla, die weder einer Autonomen Gemeinschaft, noch einer Provinz zugeordnet sind. Seit langem gibt es ungelöste Konflikte um den Autonomiestatus des Baskenlandes und Kataloniens.
Die niedrigste Verwaltungsstufe sind die Gemeinden (municipios). In verschiedenen Autonomen Gemeinschaften existiert zwischen den Provinzen und den Gemeinden noch verschiedene Zwischenebenen. Diese Einheiten tragen verschiedene Bezeichnungen (comarcas, subcomarcas, veguerías, mancomunidades).
Die verschiedenen Formen der Gebietskörperschaften in Spanien werden unter der Bezeichnung entidades de carácter
territorial zusammengefasst. Während die Autonomen Gemeinschaften auch über
weitreichende Gesetzgebungskompetenzen verfügen, handelt es sich bei den
Provinzen, Inseln, Comarcas und
Gemeinden als entidades locales territoriales um Körperschaften der
kommunalen Selbstverwaltung.
Entidad de
carácter territorial (Gebietskörperschaften)
- Autonome Gemeinschaften (Regionen)
- Provinzen
- Inseln und Comarcas
- Gemeinden
Keine Gebietskörperschaften sind die mancomunidades (Zweckverbände) und
die partidos judiciales (Gerichtsbezirke).