Der Heilige Stuhl im Völkerrecht
Der Heilige Stuhl in Person des Papstes (Identität im Sinne des Kirchenrechts und des Völkerrechts) ist völlig souverän und wird nach verbreiteter Völkerrechtsdoktrin als originäres, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt angesehen. Im Völkerrecht ist dies der derzeit einzige Fall, dass einer natürlichen Person in ihrer amtlichen Eigenschaft kraft ihres Amtes und auf Dauer dieses Amtes Völkerrechtssubjektivität zukommt, die von keinem übergeordneten völkerrechtlichen Rechtssubjekt abgeleitet ist.
Damit unterscheidet sich der Papst von einem gewöhnlichen Staatsoberhaupt, der für ein Völkerrechtssubjekt handelt, jedoch selbst kein Völkerrechtssubjekt ist. Der Grund für diese Situation liegt darin, dass mit dem Ende des Kirchenstaats der Heilige Stuhl nicht ohne diesen Status bleiben sollte. Nach der Anerkennung des Vatikans als „Rest-Kirchenstaat“ ist es bei dieser „doppelten“ Völkerrechtssouveränität geblieben.