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Niemandsland

Der Begriff Niemandsland (lateinisch terra nullius) bezeichnet ein Gebiet, das niemandem gehört, also

  1. staatsrechtlich herrenlos ist, oder
  2. von niemandem besiedelt und gepflegt oder bewirtschaftet wird, oder
  3. zwischen den Frontlinien eines Krieges liegt.

Im übertragenen Sinn wird damit auch ein besonders unwirtliches Gebiet bezeichnet.

Terra Nullius war ein bereits im römischen Rechtswesen geläufiger Rechtsbegriff. Verwandt in Bedeutung und Anwendung ist der Begriff Res Nullius, der so viel wie Niemandes Sache oder Eigentum bedeutet.

In moderner Anwendung bezieht sich der Begriff auf Doktrinen aus dem 16. und 17. Jahrhundert, die Schlüsse auf die Besitzrechte an Gebieten zuließen, die von keiner Entität kontrolliert wurden, die von einer europäischen Macht anerkannt war.

Im 18. Jahrhundert wurde daraus abgeleitet, dass unkultiviertes Land, das keiner anerkannten Macht untersteht, niemandem gehört, und man schuf damit quasi eine Rechtsgrundlage für die europäischen Mächte, von „primitiven“ Völkern bewohnte Gebiete zu kolonisieren.

Umgangssprachlich wird als Niemandsland auch das Gebiet zwischen den Kontrollstellen bei Grenzübergängen, bzw. auch der von den jeweiligen Staaten kontrollierten Grenzgebietsstreifen bezeichnet, der üblicherweise nicht unkontrolliert betreten werden darf.

Staatsrechtliche Anwendungsfälle

  • für ein Grenzgebiet zwischen zwei Hoheitsgebieten, das keiner rechtlichen Hoheit unterstellt ist.
  • die internationalen Gewässer oder die Hohe See
  • für ein im Krieg umkämpftes, zwischen den Fronten liegendes Gelände
  • der Weltraum

Terrae Nullius im 20. und 21. Jahrhundert

Das größte Niemandsland weltweit ist Marie-Byrd-Land in der Antarktis, das von keiner Nation beansprucht wird. Daneben gibt es in der Antarktis Gebiete, die zwar von bestimmten Nationen beansprucht werden, aber völkerrechtlich umstritten sind. Die Regierung der Vereinigten Staaten erklärte, dass sie Gebietsansprüche nicht anerkenne und die gesamte Antarktis Niemandsland sei (siehe Antarktisvertrag).

Noch 1931 besetzte Norwegen ein Gebiet im Osten Grönlands mit der Terra-Nullius-Begründung. Der Ständige Internationale Gerichtshof entschied 1933 jedoch in dieser Angelegenheit für Dänemark.

In der Geschichte gibt es mehrere Beispiele für so genannte Neutrale Zonen zwischen zwei Staaten, die bekannteste von ihnen war die Neutrale Zone zwischen Saudi-Arabien und Irak, die von 1922 bis 1991 Bestand hatte.

1992 stellte in Australien das höchste Gericht des Landes fest, dass der Kontinent vor Beginn der Kolonisierung durch England keine Terra Nullius war. Dies führte dazu, dass den Aborigines und Torres-Strait-Insulanern mit dem Native Title Landrechte gewährt wurden.

Bir Tawil ist ein kleines Gebiet zwischen den Grenzen von Ägypten und Sudan, das aufgrund verschieden ausgelegter Grenzziehungen von 1899 und 1902 als Niemandsland gilt.


Siehe auch

Weblinks

Quellen