Eigenschaften von Bundesstaaten und Territorien
Die Bundesstaaten entstanden aus eigenständigen britischen Kolonien, die vor der Unabhängigkeit Australiens 1901 existierten. Deren Rechte sind durch die australische Verfassung geschützt, sie besitzen jeweils eine eigene Verfassung und eigenes Parlament mit weitgehenden Rechten. Vom Bund erlassene Gesetze gelten in den Staaten nur in den Bereichen, in denen es die Bundesverfassung ausdrücklich zulässt.
Die Territorien dagegen sind laut Verfassung grundsätzlich direkt dem australischen Parlament unterstellt, das dort die volle legislative Gewalt besitzt. Die Außengebiete werden auch direkt von der Bundesregierung verwaltet, während die auf dem australischen Kontinent befindlichen Territorien Northern Territory, Australian Capital Territory (ACT) und die Norfolkinsel eine eigene Verwaltung besitzen. Das Jervis Bay Territory stellt einen Sonderfall dar. Es besitzt keine Selbstverwaltung, sondern wird zum Teil vom Bund und zum Teil vom Australian Capital Territory (ACT) verwaltet. Der Bund hat das Recht, in den selbstverwalteten Territorien von der dortigen Verwaltung erlassene Gesetze zu überstimmen, was er in ein paar seltenen Fällen auch getan hat.
Jeder Bundesstaat besitzt einen Gouverneur, der vom Staatsoberhaupt (z. Zt. Königin Elisabeth II.) ernannt wird. Das Northern Territory und die Norfolkinsel werden dagegen jeweils von einem vom Generalgouverneur von Australien ernannten Repräsentanten vertreten. Das Australian Capital Territory (ACT) besitzt weder einen Gouverneur noch einen Repräsentanten. Dort übt der Generalgouverneur bestimmte Rechte aus, die in den Bundesstaaten dem jeweiligen Gouverneur zufallen. Dazu gehört beispielsweise das Recht, das Parlament auflösen zu können.
Queensland schaffte sein Oberhaus 1922 ab, die übrigen Bundesstaaten besitzen ein Zweikammernparlament. Die Wahlen zum Unterhaus, das Legislative Assembly oder House of Assembly genannt wird, werden nach dem Mehrheitswahlrecht abgehalten, nur in Tasmanien wird das Verhältniswahlrecht angewendet. Das Oberhaus, als Legislative Council bezeichnet, wird ebenfalls nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Die drei selbstverwalteten Territorien besitzen ein Einkammernparlament.
Der Regierung eines jeden australischen Bundesstaates steht ein Premierminister vor, der von der Mehrheitspartei, die die Regierung bildet, gestellt und vom Gouverneur des Bundesstaates ernannt wird. Das Regierungsoberhaupt der selbstverwalteten Territorien wird Chief Minister genannt.
Quellen
Bildernachweis
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