Sonderfälle
Bundesrepublik
Deutschland
In Deutschland war von der Wiedervereinigung
1990 bis zum Umzug von Bundestag und Bundesregierung im Jahre 1999
Berlin die Hauptstadt und Bonn der
Regierungssitz.
Heute ist Bonn die Bundesstadt und sechs
Bundesministerien haben nach wie vor ihren Hauptsitz in der Stadt.
Die übrigen Ressorts in Berlin unterhalten einen zweiten Dienstsitz
in Bonn. Dadurch sind die Regierungsfunktionen aufgrund des
Berlin/Bonn-Gesetzes in Deutschland auf zwei Städte aufgeteilt.
Obwohl Deutschland de facto noch immer zwei
Regierungssitze besitzt, ist seit
Abschluss des „Berlin-Umzugs“ 1999 nur die
Bundeshauptstadt Berlin de jure Sitz des Verfassungsorgans
Bundesregierung.
Gesonderter Parlamentssitz
In der Republik
Südafrika sitzen die beiden Kammern des Parlaments in
Kapstadt und nicht wie die Regierung in Pretoria,
wobei Kapstadt im ersten Halbjahr von Januar bis Juni und Pretoria
im zweiten von Juli bis Dezember als Hauptstadt fungiert.
In
Chile
sitzt der Nationalkongress ebenfalls nicht in der Hauptstadt
Santiago, sondern in Valparaíso. Die Regierungsbeamten fliegen
in beiden Ländern ebenfalls zwischen zwei Städten hin und her.
Fehlende
Hauptstadt
Einige Staaten haben keine Hauptstadt, sondern nur einen
Regierungssitz. So ist in der
Schweiz
die Bundesstadt Bern und in
Nauru der
Ort Yaren (Distrikt) Regierungssitz des Landes.
Ein Staat, drei
Hauptstädte
Südafrika ist der einzige Staat, in dem die
Hauptstadtfunktion auf drei Städte verteilt ist. Die Exekutive sitzt
in Pretoria, die Legislative in Kapstadt und die
Judikative in Bloemfontein, wo der Sitz des obersten
Berufungsgerichtes ist. Das oberste Verfassungsgericht sitzt zudem
in keiner der drei Städte, sondern in Johannisburg.
Umstrittener Status
Jerusalem ist die
einzige Stadt, die von zwei Ländern als Hauptstadt angesehen wird.
Am 4. Januar 1950 erklärte
Israel Jerusalem zu
seiner Hauptstadt. Seit 1952 akzeptierte die internationale
Staatengemeinschaft die De-facto-Anwendung israelischen
Rechts in Westjerusalem. Der endgültige Status von
Jerusalem ist aber erst im Rahmen von Endstatusverhandlungen
festzulegen. Infolgedessen wird die Position der israelischen
Regierung, dass Jerusalem als Ganzes rechtmäßiger Teil Israels und
dessen Hauptstadt sei, international nur von sehr wenigen Staaten
geteilt. Vor allem die arabischen Staaten lehnen diese Position
vehement ab. Der Staat Palästina, der völkerrechtlich
umstritten ist, beansprucht
Ostjerusalem
als seine Hauptstadt.