Grundlagen
Als Zeitsystem für den alltäglichen Gebrauch diente von alters her die örtliche Sonnenzeit, die durch den Stundenwinkel der Sonne definiert ist. Damit ist es am Mittag (Zeitpunkt des höchsten Sonnenstandes) 12:00 Uhr und um Mitternacht 0:00 Uhr. Um die Ortsabhängigkeit der Zeit – einem geographischen Längenunterschied von einem Grad entspricht ein Zeitunterschied von 4 Minuten – innerhalb eines Landes zu beseitigen, wurde auf der internationalen Meridiankonferenz von 1884, ausgehend vom Greenwicher Nullmeridian, ein globales System von 24 Zeitzonen mit einer Ost-West-Ausdehnung von jeweils etwa 15° geographischer Längendifferenz geschaffen. Jeder Zeitzone wurde eine Zonenzeit zugeordnet, die (nach damaliger Definition) gleich der mittleren Sonnenzeit des Mittelmeridians der Zone mit den geographischen Längen 0°, 15°, 30°, … östlich und westlich von Greenwich war. Die Zonenzeiten zweier benachbarter Zonen unterscheiden sich um genau eine Stunde. Eine Zonenzeit läuft gleichförmig ab und ist innerhalb der Länder derselben Zeitzone einheitlich. Unter Einhaltung dieser Bedingungen weicht sie möglichst wenig von der örtlichen Sonnenzeit ab. Die Differenz zwischen der örtlichen Sonnenzeit und der Zonenzeit eines Ortes ist teils positiv, teils negativ, und sofern die Grenzen der Zeitzonen in etwa mit ihrer natürlichen Lage übereinstimmen – was heute oft nicht mehr zutrifft –, ist der Betrag dieser Differenz im Jahresmittel nirgends wesentlich größer als eine halbe Stunde.
Die gesetzlichen Zeiten der einzelnen Länder sind als die Zonenzeit der Zeitzone definiert, der das Land entsprechend seiner geographischen Länge angehört. So ist die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) die Zonenzeit in der Mitteleuropäischen Zeitzone mit dem Bezugsmeridian der geographischen Länge 15° Ost. Sie unterscheidet sich also von der auf den Greenwicher Nullmeridian bezogenen Koordinierten Weltzeit UTC um 1 Stunde: MEZ = UTC + 1 Stunde.
Aufgrund von wirtschaftlich-politischen Erwägungen wurde wiederholt in vielen Ländern jeweils für begrenzte Zeiträume im Sommerhalbjahr eine dieser normalen gesetzlichen Zeit um eine Stunde vorausgehende Sommerzeit als gesetzliche Zeit eingeführt. Die Sommerzeit ist damit gleich der Zonenzeit der östlich benachbarten Zeitzone, also etwa die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) = UTC + 2 Stunden (= Osteuropäische Zeit (OEZ)). Die Differenz zwischen der örtlichen Sonnenzeit und der gesetzlichen Zeit vergrößert sich mit Einführung der Sommerzeit um eine Stunde.
Anlässe für die Einführung einer Sommerzeit waren etwa der Erste und der Zweite Weltkrieg sowie die Ölpreiskrise in den 1970er Jahren. In analoger Weise gab es in der Tschechoslowakei im Winter 1946/47 zur Energieeinsparung am Morgen eine Winterzeit, also in Umkehrung zur Sommerzeit eine Zurückstellung der gesetzlichen Zeit gegenüber der normalen gesetzlichen Zeit (MEZ) um eine Stunde.
Zur Unterscheidung von der Sommerzeit wird die normalerweise als gesetzliche Zeit dienende Zonenzeit Normalzeit oder Standardzeit genannt. Da in vielen europäischen Ländern seit etwa 1980 in jedem Jahr die Sommerzeit eingeführt wurde und die Normalzeit daher nur noch im Winterhalbjahr gebraucht wurde, hat sich dafür auch die Bezeichnung Winterzeit eingebürgert.
In der Europäischen Union wurden bis 1996 die unterschiedlichen Sommerzeitregelungenvereinheitlicht. Die einheitliche Sommerzeit gilt seitdem in allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer in der Nähe Europas gelegenen Landesteile, jeweils vom letzten Sonntag im März um 2:00 Uhr MEZ (3:00 Uhr MESZ) bis zum letzten Sonntag im Oktober um 3:00 MESZ (2:00 Uhr MEZ). Ausgenommen sind jedoch jene Landesteile, die nicht auf dem Gebiet des europäischen Kontinents selbst liegen, wie zum Beispiel Französisch-Guayana.
Frühling: Umstellung von Normalzeit
auf Sommerzeit die Uhr wird um eine Stunde vorgestellt.*
Herbst: Umstellung von Sommerzeit auf
Normalzeit die Uhr wird um eine Stunde zurückgestellt.**