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Die Regionen Frankreichs

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Die Regionen (französisch régions, Sg. région) sind Gebietskörperschaften (collectivités territoriales) in Frankreich.

Seit Anfang 2016 existieren 18 Regionen, davon befinden sich 13 in Europa und fünf sind französische Überseegebiete (France d’outre-mer)Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion. Die in Europa gelegenen Regionen bestehen jeweils aus mehreren Départements, die Übersee-Regionen enthalten jeweils nur ein Übersee-Département. Korsika ist eine Gebietskörperschaft mit Sonderstatus (collectivité à statut particulier).

Die Regionen lassen sich in ihrer Größe mit den deutschen Ländern vergleichen, bezüglich ihrer Kompetenzen entsprechen sie aber eher Regierungsbezirken. Sie sind keine Gliedstaaten mit eigener Verfassung. Ihre Autonomie ist finanzieller, nicht aber gesetzgeberischer Art.

Bis Ende 2015 gab es im europäischen Teil Frankreichs statt der heutigen 13 noch 22 Regionen.

Institutionen

Der von der Zentralregierung ernannte Regionalpräfekt (préfet de région) koordiniert die Tätigkeit der Zentralregierung in der Region. Die Funktion des Regionalpräfekten wird jeweils in Personalunion von dem Präfekten des Départements ausgeübt, in dem sich der Hauptort der Region befindet.

Der Regionalrat (conseil régional wird alle sechs Jahre direkt gewählt. Der Regionalrat wiederum wählt einen Präsidenten (président du conseil régional) und mehrere Vizepräsidenten für verschiedene Zuständigkeitsbereiche, die die Selbstverwaltung der Region leiten.

In den Übersee-Regionen existieren jeweils nebeneinander ein Regionalrat und der Generalrat des Départements, die jeweils die den Regionen beziehungsweise den Départements zukommenden Befugnisse ausüben.

Als Gebietskörperschaft mit Sonderstatus hat Korsika nicht die Organe einer Region, sondern eine Versammlung (Assemblée de Corse), die weiterhin nach reinem Verhältniswahlrecht gewählt wird, und einen dieser gegenüber verantwortlichen Exekutivrat (conseil exécutif).


Quellen

Bildernachweis

Siehe auch

Weblinks