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Die französichen Überseegebiete
Territoire d'Outre-Mer -TOM
Die französischen Überseegebiete, französisch La France d’Outre-Mer (deutsch auch Übersee-Frankreich) sind Teile des
französischen
Staatsgebiets außerhalb Europas. Im Wesentlichen handelt es sich
dabei um ehemalige französische Kolonien. Insgesamt leben dort ungefähr 2,65 Millionen
Menschen (Januar 2010).
Auf Französisch werden die Überseegebiete formell als la France d’outre-mer bezeichnet. Bis zur Verfassungsreform vom 23. März 2003 war die offizielle Bezeichnung Départements d’outre-mer – Territoires d’outre-mer beziehungsweise les Départements et Territoires d’outre-mer (DOM-TOM), was heute in der Umgangssprache noch verbreitet ist. Die französischen Überseegebiete werden unterteilt in DOM-ROM, COM, CSG und TAAF.
Das zuständige Ministère de l’Outre-mer (Überseeministerium) gibt es seit 1894, als es als direkter Nachfolger des Kolonialministeriums Frankreichs, 1710 als Bureau des Colonies gegründet, wurde. Es war zeitweise mit anderen Ministerien vereint oder nur ein Minister- oder Staatssekretärsposten, seit 2012 ist es wieder eigenständig.
Alle Überseegebiete sind, unabhängig von der Einteilung in départements d’outre-mer und collectivités d’outre-mer, französisches Staatsgebiet. Sie sind, sofern bewohnt, in beiden Kammern des französischen Parlaments und im Europäischen Parlament vertreten. Bei Europawahlen bilden alle Überseegebiete zusammen einen Wahlkreis (Circonscription Outre-Mer), in dem drei Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden. Nachdem 2004 alle drei Sitze an Personen aus Réunion gegangen waren, ist seit der Europawahl 2009 je ein Sitz für die Überseegebiete im Atlantischen, Indischen und Pazifischen Ozean reserviert.
Nur die französischen Süd- und Antarktisgebiete und Französisch-Polynesien besitzen offizielle eigene Flaggen, Flaggen
anderer Gebiete sind inoffiziell.
Frankreich und seine Überseegebiete
Départements et régions d’outre-mer (DOM-ROM)
Die Départements und Régions d’outre-mer haben denselben Status wie die Regionen und Départements des französischen Festlandes. Dies ist im Artikel 73 der französischen Verfassung festgelegt.
DOM-ROM (die Gebiete gehören zum Gebiet der Europäischen Union, sind jedoch kein
Schengen-Gebiet; sie haben den Euro als
Währung):
In einer Volksbefragung am 29. März 2009
befürworteten außerdem die Einwohner Mayottes mehrheitlich, dass Mayotte die
Kompetenzen der Übersee-Départements und Übersee-Regionen gemäß Artikel 73
erhalten soll. Dadurch wurde Mayotte am 31. März 2011 das 101. Département
Frankreichs.
>>> weitere Informationen >>>
Collectivité d’outre-mer (COM)
Die Collectivités d’outre-mer haben
untereinander teils einen sehr unterschiedlichen Status. Generell besitzen
sie aber Autonomie. Somit sind französische Gesetze dort nicht automatisch
und erst nach einer ausdrücklichen Festlegung gültig. Dennoch sind sie vor
allem außen- und verteidigungspolitisch abhängig von Frankreich. Bis 2004
wurde in Übersee-Territorium (TOM = Territoire d’outre-mer) und
Überseeland (POM = Pays d’outre-mer) unterschieden.
COM (diese Gebiete gehören zum
Gebiet der Europäischen Union, sind jedoch Nicht-Schengen-Gebiet, Währung:
Euro):
COM (diese Gebiete gehören nicht
zum Gebiet der Europäischen Union, Währung: Euro):
Bis 31. März 2011 gehörte auch Mayotte im Indischen
Ozean in diese Gruppe.
COM (diese Gebiete gehören nicht zum Gebiet der
Europäischen Union, Währung: CFP-Franc):
Collectivité sui generis (CSG)
Neukaledonien hat eine Sonderregelung in den Artikeln 76 und 77 der Verfassung und ist
eine Collectivité sui
generis mit dem CFP-Franc als Währung.
Terres australes et antarctiques françaises (TAAF)
Die Französischen Süd- und Antarktisgebiete haben eine eigene Verwaltung in Saint-Pierre auf Réunion.
Rechtlich gesehen sind die TAAF ein Überseegebiet mit besonderem Status. Das
Territorium umfasst die Inseln Amsterdam und Sankt-Paul, die Crozetinseln, die Kerguelen sowie das auf dem antarktischen Kontinent gelegene Adelieland, dessen Zugehörigkeit zum Territorium aufgrund des Antarktisvertrages jedoch völkerrechtlich nicht anerkannt ist. Seit dem
21. Februar 2007 gehören auch die Îles Éparses zu dem Gebiet. Das Gebiet ist bis auf acht ständig besetzte
Stationen mit wechselnden Besatzungen unbewohnt.
Die TAAF sind kein Teil
der Europäischen Union.
Clipperton-Insel
Clipperton befindet sich im Staatseigentum Frankreichs. Die Insel hat keine ständigen
Bewohner und darf aus Gründen des Naturschutzes ohnehin nur in Sonderfällen
betreten werden.