LEXAS

Skip Navigation LinksStartseite > Länder nach Kontinenten > Europa > Deutschland > Bundesländer

Responsive Ad

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland

Baden-WürttembergBerlinHamburgInteraktive Karte der Deutschen Bundesländer

Ein Land der Bundesrepublik Deutschland ist ein originäres staatliches Völkerrechtssubjekt. Umgangssprachlich ist zwar oft von Bundesländern die Rede, in den maßgeblichen Dokumenten wie dem Grundgesetz oder den Verfassungen der Länder selbst wird dieser Begriff jedoch nicht verwendet, da die deutschen Länder gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland bilden und nicht umgekehrt eine bloße Verwaltungseinheit der Bundesrepublik darstellen.

Gemeint sind die 16 Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert. Das Land Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven.

Die Länder haben nach Rechtsprechung und herrschender Ansicht in der Rechtswissenschaft originäre Staatsgewalt und damit Staatsqualität. Sie unterscheiden sich von gewöhnlichen Staaten aber dadurch, dass ihre (partielle) Völkerrechtssubjektivität von der des Bundes „abgeleitet [= derivativ] und nicht originär ist“ und ihnen insoweit „durch die Bundesverfassung Kompetenzen in auswärtigen Angelegenheiten eingeräumt werden.

Dementsprechend können die Länder Verträge mit anderen Völkerrechtssubjekten abschließen, allerdings in der Regel nur mit Zustimmung der Bundesregierung und soweit sie für die Gesetzgebung zuständig sind.

Die Länder sind über eine Vielzahl von Strukturen und Institutionen in das Politisches System der Europäischen Union eingebunden.

Der Staats- beziehungsweise Regierungsform nach sind alle deutschen Länder parlamentarische Republiken.

Neben elf Gliedern des Bundes, die sich amtlich als Land bezeichnen, ist bei dreien (Bayern, Sachsen und Thüringen) Freistaat Namensbestandteil sowie bei zwei weiteren Gliedstaaten Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg der Name des Landes (Bezeichnung im Rechtsverkehr).

Abgesehen von Eigenbezeichnungen in den Minderheitensprachen Dänisch (Schleswig-Holstein: Land Slesvig-Holsten), Friesisch (Schleswig-Holstein: Lönj Slaswik-Holstiinj), Niedersorbisch (Brandenburg: Kraj Bramborska) und Obersorbisch (Sachsen: Swobodny Stat Saksa) gibt es auch Bezeichnungen einiger Länder in niederdeutscher Sprache.

Basisdaten der Deutschen Bundesländer


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis