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Verwaltungsgliederung
Zentraler Inhalt der Verwaltung des Staatsgebietes ist die innerstaatliche Verwaltungsgliederung. Aus der Aufteilung eines Staatsgebiets in Zuständigkeitsbereiche ergeben sich Verwaltungseinheiten. Jedes Gebiet, für das innerhalb der öffentlichen Verwaltung Zuständigkeiten definiert wurden, kann dabei als eine separate Verwaltungseinheit angesehen werden. Die Einheiten der regionalen Gliederung sind die einander über- und untergeordneten Verwaltungsebenen.
In föderalen Staaten können Verwaltungseinheiten sowohl auf Teilstaats- als auch auf Bundesebene existieren. Letztere können sich an
den Grenzen der Teilstaaten orientieren, müssen es aber nicht. Teilstaaten, wie z. B. Bundesländer, sind keine Verwaltungseinheiten, sondern, wie der Name schon sagt, Staaten , ebenso die Provinzen mancher Länder (Kanada, Argentinien, Südafrika,
...).
Die Verwaltungsgliederung der Erde