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NUTS
Hierarchisches Systematik zur Identifizierung und Klassifizierung räumlicher Bezugseinheiten
NUTS (fr. Nomenclature
des unités territoriales statistiques; „Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik“) bezeichnet eine hierarchische Systematik zur eindeutigen Identifizierung und Klassifizierung der räumlichen Bezugseinheiten der Amtlichen Statistik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Sie lehnt sich eng an die Verwaltungsgliederung der einzelnen Länder an. In der Regel entspricht eine NUTS-Ebene einer Verwaltungsebene oder einer räumlichen Aggregation von Verwaltungseinheiten. Eine vergleichbare Systematik gibt es auch in den
EFTA- und
CEC-Ländern.
Diese Systematik wurde 1980 vom Europäischen Amt für Statistik in Luxemburg entwickelt, um regionale Raumeinheiten innerhalb Europas auch international statistisch vergleichen zu können. NUTS-Regionen sind die Grundlage für die quantitative Beurteilung von Regionen durch die EU. Im Rahmen der Regionalpolitik werden Fördermittel konkreten NUTS-Regionen (v. a. NUTS-3-Regionen) zugewiesen.
Hintergrund
Die Verwaltungseinheiten differieren:
- in ihrer nationalen Hierarchiestufe (z. B. Bundesländer, Regionen, Bezirke usw.)
- in ihrer Größe (Fläche, Einwohner)
- in ihrer Benennung (z. B. Brussel/Bruxelles) (auch Namensdopplungen)
- in ihrer Ausdehnung durch Gebietsstandsveränderungen (z. B. Fusionen und Spaltungen)
Daher ist eine hierarchische und eine eindeutige Identifizierung notwendig.
Hierarchieebenen
Geostatistische Daten (z. B. Bevölkerungsdichte, Bruttoinlandsprodukt) basieren immer auf einer Bezugsfläche. Um eine Vergleichbarkeit annähernd zu gewährleisten, können nur Bezugsräume gleicher Hierarchiestufe betrachtet werden. NUTS erreicht dies durch die
Definition von vier regionalen Hierarchieebenen und zwei lokalen/kommunalen Hierarchieebenen:
- NUTS 0
Nationalstaaten
- NUTS 1
Größere Regionen/Landesteile
- NUTS 2
Mittlere Regionen/Landschaften
- NUTS 3
Kleinere Regionen/Großstädte
- LAU 1
Gemeindeverbände
- LAU 2
Gemeinden
Die früheren Ebenen NUTS 4 bzw. NUTS 5 wurden mit der im Juli 2003 in Kraft getretenen Verordnung umbenannt in LAU 1 bzw. LAU 2 (Local Administrative Units).
Im Sinne von NUTS gelten alle Staaten der Ebene 0 als „Nationalstaaten“, unabhängig von der Frage, ob die wahlberechtigte Bevölkerung dieses Staates (ihr Demos) eine Nation bildet.
Verwaltungseinheiten als Basis
„Verwaltungseinheit“ bezeichnet ein geografisches Gebiet mit einer Verwaltungsbehörde, die befugt ist, innerhalb des gesetzlichen und institutionellen Rahmens des Mitgliedstaats administrative und strategische Entscheidungen zu treffen.
Die NUTS-Ebene, der eine Verwaltungseinheit zuzuordnen ist, wird anhand von Bevölkerungsgrenzen bestimmt (dies sind Richtwerte, die im Einzelfall auch über- oder unterschritten werden können):
Ebene | Obergrenze | Untergrenze |
---|
NUTS 1 | 7.000.000 | 3.000.000 |
NUTS 2 | 3.000.000 | 800.000 |
NUTS 3 | 800.000 | 150.000 |
Für Staaten, die insgesamt kleiner sind als die jeweiligen Grenzwerte, werden die Ebenen 1 bis allfällig 3 systematischerweise mit dem Gesamtstaat belegt.