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Verwaltungsebene
Die politischen Kompetenzen innerhalkb eines Staates werden zwischen den Verwaltungsebenen aufgeteilt. Dabei ist die Art und Weise der Kompetenzaufteilung zwischen Zentralstaaten und föderalen Bundesstaaten unterschiedlich ausgestaltet. Im Allgemeinen werden drei Ebenen unterschieden.
Obere Ebene
Beispielsweise die Bundesebene, oft auch schlicht nur Bund genannt. In weniger föderalen Staaten ist sie die eigentliche Regierungsebene.
Mittlere Ebene
Die Regionalebene, die beispielsweise in Deutschland und Österreich durch die Länder repräsentiert wird: Land in der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland in der Republik Österreich. In der Schweiz sind es die Kantone, in Frankreich insbesondere die Départements und in den USA die Bundesstaaten. Dementsprechend wird sie häufig auch Landes- oder Länderebene, oder spezieller Kantonsebene genannt. In Deutschland findet sich jedoch als Untergliederung und Bestandteil einiger Flächenstaaten die so genannte Bezirksebene.
Untere Ebene
Die Kommunalebene, sie umfasst allgemein die Gemeinden sowie die übergeordneten Strukturen unterhalb der Landesebene, beispielsweise gehören in Deutschland die Landkreise dazu oder in Bayern die zwar mit den Regierungsbezirken flächengleichen, aber von ihnen zu unterscheidenden Bezirke. Umgangssprachlich wird bei den Landkreisen von einer besonderen Kreisebene gesprochen. Auch in anderen Staaten finden sich neben den unteren Kommunen noch zusammenfassende Schichten in dieser unteren Ebene.
Höhere Ebenen
In neuerer Zeit gewinnt eine vierte, noch höher stehende Staatenbund- oder Konföderationsebene an Bedeutung. In Europa gehören hierzu insbesondere die Europäische Union (EU) und der Europarat, ferner aber auch die Europäische Freihandelszone (EFTA). Besonders in Bezug auf die EU spricht man deshalb auch von einer Europaebene. International ist der Begriff Local administrative unit – eingedeutscht LAU-Ebene (lokale administrative Einheit) – verbreitet, der die nationalen Sitten der politischen Ebenen vergleichbar macht.