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Verwaltungseinheit

Als Verwaltungseinheiten werden Gebiete betrachtet, die sich aus der Aufteilung eines Staatsgebiets in Zuständigkeitsbereiche ergeben. Jedes Gebiet, für das innerhalb der öffentliche Verwaltung Zuständigkeiten definiert wurden, kann als eine separate Verwaltungseinheit angesehen werden.

Die Verwaltungseinheiten mitteleuropäischer Staaten

Die Einheiten der regionalen Gliederung sind die einander über- und untergeordneten Verwaltungsebenen. In den Staaten Mitteleuropas gibt es jeweils vier bis sechs solcher Ebenen, zu denen vor allem gehören:

  1. Region, Provinz (früher auch Gau), Gouvernement usw. (NUTS 1, NUTS 2)
  2. Regierungsbezirk (in vier deutschen Ländern), in Tschechien und der Slowakei Landschaftsverband (Kraj), in England Grafschaft, in Russland Gebiet (Oblast), in Frankreich, Griechenland und Japan Präfektur usw. (NUTS 2, NUTS 3)
  3. Landkreis, Stadtkreis bzw. Statutarstadt, Verwaltungs- bzw. politischer Bezirk (NUTS 3)
  4. Distrikt als teilweise gemeinsame Verwaltung selbständiger Gemeinden desselben Landkreises; in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich benannt: z. B. in Bayern Verwaltungsgemeinschaft, in Niedersachsen Samtgemeinde oder in Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinde; andernorts auch Gerichtsbezirk und anderes (LAU 1)
  5. Politische Gemeinde als unterste Verwaltungseinheit (LAU 2)

für technische Belange kann sie noch unterteilt sein in: Ortsteile oder Katastralgemeinden

Für die Durchführung politischer Wahlen werden viele Gemeinden noch weiter untergliedert; die Wahlsprengel haben im Regelfall Einwohnerzahlen von einigen Hundert.

Teilstaaten, wie z. B. Bundesländer, sind keine Verwaltungseinheiten, sondern, wie der Name schon sagt, Staaten, auch wenn sie in Kanada, Argentinien, Südafrika und Pakistan als Provinzen bezeichnet werden.

In föderalen Staaten können Verwaltungseinheiten sowohl auf Teilstaats- als auch auf Bundesebene existieren. Letztere können sich an den Grenzen der Teilstaaten orientieren, müssen es aber nicht.


Quellen

Siehe auch