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Abhängige Gebiete

Ein abhängiges Gebiet oder abhängiges Territorium, (manchmal auch als externes Territorium bezeichnet) ist ein Territorium, das nicht die volle politische Unabhängigkeit oder Souveränität eines souveränen Staates besitzt, aber politisch außerhalb des Gesamtgebiets des kontrollierenden Staates bleibt.

Ein abhängiges Gebiet unterscheidet sich im Allgemeinen von einer Verwaltungsuntereinheit, da es nicht als Bestandteil eines souveränen Staates betrachtet wird. Eine administrative Untergliederung wird im Gegensatz dazu als Teil eines Staates selbst verstanden. Ein abhängiges Gebiet hingegen bewahrt oft ein hohes Maß an Autonomie gegenüber dem kontrollierenden Staat.

In der Vergangenheit wurden die meisten Kolonien als abhängige Gebiete betrachtet.

Die heute noch existierenden abhängigen Gebiete verfügen in der Regel über ein sehr hohes Maß an politischer Autonomie. Allerdings gelten nicht alle autonomen Einheiten als abhängige Gebiete, und nicht alle abhängigen Gebiete sind autonom. Die meisten bewohnten abhängigen Gebiete haben ihre eigenen ISO-3166-Ländercodes.

Einige politische Einheiten nehmen eine besondere Stellung ein, die durch einen internationalen Vertrag oder eine andere Vereinbarung garantiert wird, wodurch ein gewisses Maß an Autonomie entsteht (z. B. unterschiedliche Einwanderungsvorschriften). Diese Einheiten werden manchmal als abhängige Gebiete angesehen oder zumindest mit diesen zusammengelegt, werden aber von den sie regierenden Staaten offiziell als integraler Bestandteil dieser Staaten betrachtet. Ein Beispiel ist Åland, ein Teil Finnlands.

Die nachstehenden Liste enthält die folgenden Angaben:

Abhängige Territorien
  • Zwei Staaten in freier Assoziation, ein Gebiet und ein Antarktisanspruch in der Auflistung für Neuseeland;
  • ein unbewohntes Gebiet und zwei Antarktisansprüche in der Auflistung für Norwegen;
  • 13 Überseegebiete (10 autonome Gebiete, zwei hauptsächlich als Militärstützpunkte genutzte Gebiete und ein unbewohntes Gebiet), drei Kronbesitzungen und ein Antarktisanspruch in der Auflistung für das Vereinigte Königreich
  • 13 nicht inkorporierte Territorien (fünf bewohnte, acht unbewohnte) und zwei beanspruchte, aber nicht kontrollierte Territorien in der Liste für die Vereinigten Staaten.
Gebiete mit ähnlichem Status
  • Sechs externe Territorien (drei bewohnte, drei unbewohnte) und ein Antarktisanspruch in der Liste für Australien;
  • Zwei Sonderverwaltungsregionen in der Auflistung für China;
  • Zwei Selbstverwaltungsgebiete mit Autonomie in inneren Angelegenheiten in der Auflistung für Dänemark;
  • ein autonomes Gebiet, das gemäß einem Gesetz und internationalen Verträgen regiert wird, in der Liste für Finnland;
  • sechs autonome Gebietskörperschaften und zwei unbewohnte Gebiete (von denen eines einen Anspruch auf die Antarktis erhebt) in der Liste für Frankreich;
  • drei Gliedstaaten mit Autonomie in inneren Angelegenheiten in der Auflistung für die Niederlande;
  • ein internes Gebiet mit eingeschränkter Souveränität in der Auflistung für Norwegen in der Arktis.

Liste der abhängigen Gebiete

Abhängige Territorien


Neuseeland
  • Zwei sich selbstverwaltende Gebiete in freier Assoziation mit Neuseeland: CookinselnNiue

Die Cookinseln werden u.a. von Deutschland als selbständiger Staat angesehen, d. h. es bestehen diplomatische Beziehungen.

  • Ein sich selbstverwaltendes Territorium: Tokelau
  • Neuseelands Ansprüche auf das Ross-Nebengebiet in der Antarktis werden international nicht anerkannt.

Die Inselgruppen der New Zealand Offshore Islands, darunter die Antipodeninseln, Aucklandinseln, Bountyinseln, Campbellinsel, Chatham-Inseln, Snaresinseln und Kermadecinseln, sind keine abhängigen Gebiete, sondern unmittelbare Bestandteile des Staatsgebiets Neuseelands.


Norwegen

Bouvetinsel; norwegische Gebietsansprüche in der Antarktis: Königin-Maud-Land und Peter-I.-Insel. Die Ansprüche auf die beiden Gebiete in der Antarktis werden international nicht anerkannt. Zum Status von Spitzbergen s. unten.


Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich besitzt eine Vielzahl von Überseeterritorien mit sehr differenzierten Selbstverwaltungsrechten:

Die Ansprüche auf das Antarktisterritorium werden international nicht anerkannt, Argentinien beansprucht darüber hinaus die Falklandinseln und Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln für sich, Spanien Gibraltar, Mauritius und die Seychellen das Britische Territorium im Indischen Ozean

s. auch: Britische Überseegebiete und Kronbesitz


Vereinigte Staaten

Haiti beansprucht Navassa für sich, die Marshallinseln Wake, Kuba die Guantánamo-Bucht.

s. auch Außengebiete der Vereinigten Staaten


Gebiete mit ähnlichem Status


Australien

Die Außengebiete Australiens werden von verschiedenen Ministerien und Organisationen des Bundes verwaltet.

Einige Gebiete mit besonderer Lage werden nicht vom Bund verwaltet, sondern sind Bestandteile von australischen Bundesstaaten:


Volksrepublik China

Hongkong und Macau sind Sonderverwaltungszonen der Volksrepublik China.


Dänemark

Die Färöer und Grönland sind Teil des dänischen Königreichs mit innerer Autonomie.


Finnland

Åland ist eine von 19 Landschaften (maakunta/landskap) Finnlands, nimmt aber durch seinen Autonomiestatus eine Sonderrolle ein. Das Selbstverwaltungsrecht Ålands ist in § 120 der Verfassung Finnlands verbürgt. Åland verfügt für die Beschlussfassung in Selbstverwaltungsangelegenheiten über ein eigenes Parlament sowie eine eigene Landschaftsregierung. Das Parlament besitzt Gesetzgebungskompetenz für die Angelegenheiten, die der Selbstverwaltung unterfallen. Zu diesen Angelegenheiten gehören praktisch alle Regelungen der inneren Verwaltung, des örtlichen Wirtschaftslebens, der Sozialfürsorge sowie der inneren Ordnung. Beim finnischen Staat verbleiben die Kompetenzen in der Außenpolitik, der größte Teil des Zivil- und Strafrechts, die Organisation der Gerichte sowie Zoll- und Steuerangelegenheiten.


Frankreich

Frankreichs Anspruch auf Adelieland, das zu den Französischen Süd- und Antarktisgebieten zählt, wird international nicht akzeptiert. Madagaskar beansprucht alle Gebiete der Iles Eparses bis auf Tromelin für sich, Mauritius erhebt Anspruch auf Tromelin, die Komoren auf Mayotte, Vanuatu auf den Ostteil von Neukaledonien, Suriname auf den Südwestteil von Französisch-Guayana.

Obwohl sich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion ebenfalls in Übersee befinden, haben diese als Départements et régions d’outre-mer, Abkürzung DROM bzw. DOM-ROM den gleichen Status wie die Regionen des französischen Mutterlandes.

Das gesamte französische Überseegebiet gilt als integraler Bestandteil der Französischen Republik.

Hauptartikel: Französische Überseegebiete


Niederlande

Norwegen

BouvetinselJan Mayen- norwegische Gebietsansprüche in der Antarktis: Königin-Maud-Land und Peter-I.-Insel. Die Ansprüche auf die beiden Gebiete in der Antarktis werden international nicht anerkannt,

Norwegen hat in der Arktis eine bewohnte Inselgruppe mit Einschränkungen der norwegischen Souveränität - Spitzbergen. Russland genießt in Spitzbergen gemäß Spitzbergenvertrag vertragliche Sonderrechte.. Anders als das abhängige Territorium des Landes (Bouvetinsel) und die Ansprüche auf die Antarktis (siehe oben) ist Spitzbergen (Svalbard) wie auch die Insel Jan Mayen ein Teil des Königreichs Norwegen.

Portugal

Die Azoren und Madeira im Atlantik bilden zwei autonome Regionen Portugals.


Spanien
  • Eine autonome Region (zwei Provinzen) im Atlantik: Kanarische Inseln
  • Zwei Exklaven (autonome Städte) an der Küste Marokkos: CeutaMelilla
  • Drei Inseln/Inselgruppen vor der Küste Marokkos: Peñón de Alhucemas – Islas Chafarinas – Vélez de la Gomera

Vélez de la Gomera ist mittlerweile auch mit dem Festland verbunden.


Weitere Gebiete


Gebiete mit Sonderstatus


Weblinks

Quellen