Als Rest des historischen Herzogtums Normandie, dessen Festlandgebiet heute zu Frankreich gehört, sind die Kanalinseln weder ein Teil des Vereinigten Königreichs noch eine Kronkolonie, sondern sind direkt als Kronbesitz (englisch crown dependency)
der britischen Krone (in ihrer Funktion als Herzöge der Normandie) unterstellt. Diesen Sonderstatus hat sonst nur noch die Isle of Man.
Obwohl die Kanalinseln geographisch nicht zu den britischen Inseln gehören, werden sie oftmals aus politischen Gründen zu ihnen gezählt. Beim Beitritt Großbritanniens 1973 zur Europäischen Gemeinschaft wurde der Status der Kanalinseln in einem Zusatzprotokoll geregelt. Die Kanalinseln sind demnach nicht Mitglieder der
EU, gehören aber dem Zollgebiet der Gemeinschaft an.
Die Kanalinseln waren in der Vergangenheit mit mehr als 100 Finanzinstituten und 352 Versicherungsunternehmen ein bedeutender Finanzplatz und galten als attraktive Steueroase.